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Erbe/Testament

Ihre persönliche Absicherung in allen Fragen rund um den Nachlass

 

Die gesetzliche Erbfolge

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge. Die „Erben erster Ordnung“ (Kinder und Kindeskinder) haben neben dem Ehepartner an erster Stelle Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Gründe für ein Testament

Sollte diese Reihenfolge den eigenen Wünschen nicht entsprechen, ist die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, ratsam. Die Voraussetzung für ein rechtsgültiges Testament ist: Es muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie Namen, Ort und Datum enthalten. Ein Testament, das unter notarieller Begleitung und Beratung erstellt wird, ist mit Gebühren verbunden. Jedoch vermeiden Sie mit Sicherheit auf diese Weise Unklarheiten und Unstimmigkeiten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:
www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Der digitale Nachlass

Facebook, Online-Auktionen, Mail-Accounts, digitale Abonnements, Social-Media-Einträge etc. – das Internet ist aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Bitte beachten Sie, dass der Verstorbene durch seine Aktivitäten auch online Spuren hinterlassen hat. Im Trauerfall müssen möglichst rechtzeitig Maßnahmen getroffen werden, die das digitale Erbe regeln und eventuelle Zusatzbelastungen für die Angehörigen vermeiden.
Wir unterstützen Sie gerne auch hierbei und beraten Sie zu den Möglichkeiten.

 

Patientenverfügung

Selbstbestimmung im Krankheitsfall


Wer entscheidet über Ihre medizinische Behandlung, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder Mensch kann unverhofft in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre ärztliche Versorgung so abläuft, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen.

Hierin legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls wünschen und welche nicht. Die Verfügung hilft Ihnen, Ihren letzten Willen zu äußern, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Bis zu diesem Moment können Sie die Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen ändern.

Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Falls also die Willenserklärung nicht eindeutig ist oder der eingetretene Fall nicht vorkommt, versucht diese Vertrauensperson, im Sinne des Betroffenen zu handeln.

Wir empfehlen für Fragen rund um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ein Gespräch mit einem Notar und Ihrem Hausarzt.

Erste Informationen hält die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für Sie bereit:
www.bmjv.de

 

Organspende

Gesundheitliche Hilfe von Mensch zu Mensch


Das Thema Organspende ist mit unterschiedlichen Haltungen verbunden. Die Entscheidung, sich als Organspender/in zur Verfügung zu stellen, ist ein sehr persönlicher Entschluss und sollte auch entsprechend respektiert werden. Eine bewusste Auseinandersetzung ist jedoch empfehlenswert.

Was viele Menschen nicht wissen: Wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen, bedeutet dies zunächst nur, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen. Denn es ist möglich, das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende generell zu erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken – oder aber einer Organ- und Gewebespende ausdrücklich zu widersprechen. Viele Schwerstkranke warten seit Jahren auf ein Spenderorgan. Wenn der Hirntod eindeutig festgestellt wird, müssen die zuständigen Ärzte die Angehörigen um die Erlaubnis zu einer Organspende bitten. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt und bei sich trägt, erleichtert Angehörigen und Ärzten eine sehr belastende Entscheidung. In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie eine Vertrauensperson nennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Da Ihr Ausweis nicht offiziell registriert oder hinterlegt wird, treffen Sie keine bindende Entscheidung auf Lebenszeit! Sie erhalten einen Organspendeausweis bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke, können ihn aber auch hier als PDF herunterladen.
www.organspende-info.de

 

Kinder im Trauerfall

Auch junge Menschen brauchen Raum für ihre Trauer


Ein Sterbefall in der Familie erfordert einen besonders sensiblen Umgang mit Kindern. Insbesondere wenn sie noch sehr jung sind, verstehen sie nicht, was genau passiert ist, und stellen viele Fragen.

Daher ist ein aufrichtiger und offener Umgang mit Ihren Kindern wichtig. Geben Sie ihnen Halt. Vor allem in bedrückenden Situationen brauchen junge Menschen eine Bezugsperson, die sie ernst nimmt und an der sie sich orientieren können. Lassen Sie die Fragen Ihrer Kinder zu, auch wenn es Ihnen in der Trauer schwerfällt. Kinder spüren, wenn Eltern ihnen ausweichen oder Gefühle verbergen. Versuchen Sie, ihnen altersgerecht zu erklären, dass jedes Leben entsteht und vergeht. Lassen Sie sie wissen, dass Trauer zum Leben gehört und kein Tabuthema ist. Beziehen Sie Ihr Kind aktiv in den Trauerprozess mit ein und vermeiden Sie Beschreibungen, die falsche Hoffnungen auslösen können.

Gemeinsame Rituale sorgen für tröstliche Momente. Gehen Sie mit Ihrem Kind auf den Friedhof, zünden Sie zu Hause eine Kerze für den Verstorbenen an und unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über die schönen Erinnerungen an Opa oder Oma. Ihre Familie kann sich dadurch in dieser schwierigen Zeit einen gegenseitigen tröstlichen Halt geben, der dabei hilfreich sein kann, mit dem menschlichen Verlust umzugehen.

In unserem Menü Trauerliteratur finden Sie außerdem hilfreiche Buchempfehlungen für die Trauerbewältigung von Kindern im Rahmen eines Sterbefalls.

 

Kondolenz

Die persönliche Anteilnahme im Trauerfall

 

Wie drückt man sein Beileid aus, ohne Floskeln und Phrasen zu verwenden?

Ein handschriftlicher Brief oder eine Karte sind persönliche Gesten des Trosts. Teilen Sie den Hinterbliebenen mit, dass auch Sie von der Trauer betroffen sind. Schreiben Sie in eigenen Worten über ihre Gefühle und ihre Verbindung zu dem Verstorbenen. Verzichten Sie auf pathetische und religiöse Formulierungen, wenn Sie nicht genau wissen, ob die Empfänger gläubig sind.

Sie können an eine schöne Eigenschaft des Verstorbenen erinnern oder an ein gemeinsames Erlebnis. Wenn Sie dem verstorbenen Menschen oder seiner Familie besonders nahestehen, können Sie außerdem Ihre Hilfe in der Trauerzeit anbieten. So spenden Sie Trost und signalisieren ein ehrliches Mitgefühl und eine persönliche Anteilnahme.

Anregungen für Formulierungen einer Beileidsbekundung finden Sie nachfolgend:

1. Die persönliche Anrede

  • Liebe Sabine, lieber Walter, liebe Tante Petra,
  • Liebe Frau Wichmann, lieber Herr Maier,
  • Liebe Familie Schmitt,
  • Sehr geehrte Frau Wagner,
  • Sehr geehrter Herr Doktor,

2. Die Einleitung

  • Mit Betroffenheit habe ich die Nachricht vom Tode Deiner Mutter erhalten …
  • Mein bester Freund ist von uns gegangen – eine Nachricht, die mich zutiefst erschüttert …
  • Die Nachricht vom Tod Ihrer Ehefrau hat mich zutiefst getroffen …
  • Der Tod Ihrer Mutter erfüllt uns mit Trauer …
  • Der plötzliche Tod Ihres Bruders löst tiefe Trauer in uns aus …
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihres Vaters erfahren ...
  • Wir können es immer noch nicht fassen, dass uns Dein Vater so plötzlich verlassen hat …
  • Der Schmerz über den Verlust einer guten Freundin ist sehr groß ...
  • Mit tiefer Betroffenheit haben wir vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren …
  • Wir können kaum begreifen, dass sie auf einmal nicht mehr da ist …

3. Die Aussprache der Kondolenz

  • Auf diesem Wege möchte ich Ihnen zum Tod Ihrer Ehefrau mein tiefes Mitgefühl aussprechen …
  • Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihres Bruders spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus ...
  • Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von ... erlitten haben ...
  • Wir teilen Ihre Trauer …
  • Wir sprechen Ihnen und Ihrer Familie unser herzliches Beileid aus …
  • Wir fühlen mit euch …

4. Die persönliche Wertschätzung

  • Wir werden ihre Herzlichkeit und ihre Hilfsbereitschaft niemals vergessen …
  • Ohne seinen Optimismus wird unser Alltag sehr viel grauer sein …
  • In den langen Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir ihre kollegiale und hilfsbereite Art sowie insbesondere ihre fachliche Kompetenz sehr geschätzt ...
  • Mit seinem Humor konnte er uns die schwierigen Momente im Leben doch oft erträglicher machen ...
  • Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten und sein Lebenswerk in seinem Sinne fortführen ...
  • Sie war meine beste Freundin, ich werde sie nicht vergessen ...
  • Wir haben seine Sensibilität sowie seine zurückhaltende und weise Art sehr geschätzt …
  • Wir werden unserer Freundin ein ehrendes und persönliches Andenken bewahren …

5. Abschlussgrüße, Mitgefühl und Hilfsangebote

  • Wir wünschen Euch viel Kraft für die bevorstehende Zeit. Wenn wir etwas für Euch tun können, lasst uns dies gerne wissen …
  • Ich werde gerne alles Erdenkliche tun, um Euch dabei zu unterstützen ...
  • Gerne begleite ich Dich zum Friedhof und helfe Dir bei der Grabpflege ...
  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen ...
  • Ich bin jederzeit für Dich und die Kinder da ...
  • Wenn Sie in dieser schweren Zeit Hilfe brauchen, rufen Sie mich bitte an …
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist ...
  • Sei umarmt .../Mit stillem Gruß .../Wir trauern mit Ihnen .../In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl .../Mit herzlicher Anteilnahme …/In tiefer Betroffenheit …
 

Bestattungsfinanzierung

Finanzielle Entlastung im Trauerfall

 

Eine würdige Bestattung soll sich jeder leisten können – mit der Ratenzahlung unseres Partners AdeltaFinanz AG ist das problemlos möglich. Sie gestalten die Trauerfeier im Sterbefall eines Angehörigen ganz nach Ihren Wünschen und zahlen die Aufwendungen später in kleinen Raten zurück. Wählen Sie bei uns die Zahlungsoption, die Ihre Finanzierung am besten absichert.

IHRE VORTEILE
1. Sie haben grundsätzlich 21 Tage Zeit, um die Rechnung zu begleichen.
2. Sie können sich jederzeit für eines der folgenden Ratenzahlungsmodelle entscheiden:

  • 3 Monate ohne Ratenzahlungsgebühr
  • 6 Monate mit einer einmaligen Ratenzahlungsgebühr von 9,5 % der Rechnungssumme
  • 9 Monate mit einer einmaligen Ratenzahlungsgebühr von 10 % der Rechnungssumme
  • 12 Monate mit einer einmaligen Ratenzahlungsgebühr von 10,5 % der Rechnungssumme
  • 18 Monate mit einer einmaligen Ratenzahlungsgebühr von 11,5 % der Rechnungssumme
  • 24 Monate mit einer einmaligen Ratenzahlungsgebühr von 12,5 % der Rechnungssumme
  • 36 Monate mit einer einmaligen Ratenzahlungsgebühr von 13,5 % der Rechnungssumme

Wir beraten Sie gerne – vertraulich und unkompliziert.

 

 

Digitaler Nachlass

Bereits über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet. Was viele nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden. Mit dem Online Schutzpaket lassen Sie den digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln und erledigen dabei sicher und einfach alle Formalitäten mit einem Auftrag.

  • Abmeldung im Internet: Automatische Ermittlung und Abmeldung von Nutzerkonten bei über 150 führenden Online-Anbietern.
  • Übernahme von Verträgen: Alle ermittelten Verträge werden übernommen, persönliche Daten werden abrufbar.
  • Kündigung von Verträgen: Alle ermittelten Verträge werden gekündigt, laufende Kosten werden rechtzeitig gestoppt.
  • Auszahlung von Guthaben: Alle vorhandenen Guthaben werden angefordert, Erbansprüche werden geltend gemacht.
  • Kontrolle aller Ergebnisse: Alle Rechercheergebnisse werden dokumentiert, Ergebnisberichte sind jederzeit online abrufbar.


INTERNETAKTIVITÄT IN ZAHLEN (D):

  • Internetnutzer gesamt: 69,8 Mio.
  • Nutzeranteil unter den 50-59-Jährigen: 80%
  • Nutzeranteil unter den über 60-Jährigen: 40%
  • Nutzeranteil, der Online-Käufe tätigt: 95%

Die digitalen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen sind für Angehörige meist nur selten zugänglich und damit im Sterbefall nicht kontrollierbar. Mit dem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass einfach ermitteln und entsprechend regeln lassen. Einfach, sicher und in allen wesentlichen Bereichen des Internets.

Jeder, der das Internet nutzte, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet und dementsprechend sehr individuell ist. Dabei sind gerade extern hinterlassene Daten, also z. B. bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung:

  • Persönliche Daten
  • Nutzerkonten und -profile
  • Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
  • Guthaben


WEN BETRIFFT DER DIGITALE NACHLASS?
Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbstständig regeln? Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird.gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

ERBENSCHUTZ IM INTERNET
Angehörige sehen sich zunehmend mit Nachteilen konfrontiert, weil sie die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen nicht kennen oder keinen Zugriff darauf haben. So entstehen beispielsweise überraschende Kosten, ohne dass entsprechende Leistungen genutzt werden können. Oder Ansprüche auf Guthaben werden wirkungslos, weil Guthaben unbekannt bleiben und Unternehmen nicht vom Ableben ihres ehemaligen Vertragspartners informiert werden. Diese wichtigen Beispiele veranschaulichen, dass sich die sog. Virtuelle Welt mit dem Tod eines Menschen schlagartig von der Realität abspaltet und beginnt ein unkontrollierbares Eigenleben zu führen. Um die persönliche Kontrolle und Sicherheit zurückzugewinnen, ermittelt, regelt und dokumentiert das Online-Schutzpaket den digitalen Nachlass. Damit werden die Angehörigen und Erben wirksam geschützt und in der Trauerzeit entlastet.

DAS ONLINE-SCHUTZPAKET – VORTEILE UND FUNKTIONEN:

  • Automatische Abmeldung von Nutzerkonten des Verstorbenen
  • Vertragsübernahme oder -kündigung wählbar
  • Beendigung von fortlaufenden Kosten
  • Sicherung von Guthaben
  • Verringerung an den Verstorbenen adressierter Werbepost
  • Dokumentation von über 150 Rechercheergebnissen
  • Keine Passwörter oder Zugangsdaten erforderlich